Mitarbeiter, die Krane bedienen sollen, müssen entsprechend ausgebildet sein. Gemäß DGUV Grundsatz 309- 003 trägt der Arbeitgeber die Verantwortung nur ausgebildetes Personal mit der Bedienung von Kranen zu beauftragen. Die Berufsgenossenschaften erkennen nur Ausbildungen von qualifizierten Ausbildern an. Unsere Fachkräfte verfügen über die geforderten Qualifikationen und dürfen Ihre Mitarbeiter zu Kranfahrern ausbilden und, nach Bestehen der Prüfung, rechtsgültige Fahrerlaubnisse ausstellen. Mindestens einmal jährlich sind Kranfahrer zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.